J. A. Project Engineering

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97845 Neustadt am Main
Germany

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Rechtliche Angaben

Vertretungsberechtigt: Joachim Adolf ( joachim.adolf@ja-engineering.de)
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß TMG: Joachim Adolf

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Arbeitsumfang und Zeitdauer

Als Berater bieten wir Vorschläge und die dazu notwendigen Ausarbeitungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages an. Die Zeitdauer für die Durchführung der Aufträge und besonders die Zeitdauer für die Durchführung von Gesamt-Organisation ist wegen der Verflechtung verschiedener Gebiete und der betriebsindividuellen Gegebenheiten häufig schwer festzulegen. Eventuell gemachte Angaben können stärker schwanken und setzen die volle Mitarbeit der Führungskräfte des Auftraggebers voraus. Unzureichende Mitarbeit des Auftraggebers, nicht präzise formulierte Angaben, oder z.B.: mangelndes rechtzeitiges Bereitstellen bzw. Fehlen der notwendigen Infrastruktur können die Kosten vervielfachen. Gerade bei den immer komplexer werdenden Anforderungen und den dazu notwendigen Lösungen in der Informationstechnologie ist die absolut präzise Kommunikation unerlässlich.

Während der Durchführung von organisatorischen Maßnahmen im Bereich Informationsverarbeitung sollten laufende Änderungen im Produktionsprogramm, Fertigungsverfahren, maschinelle Anlagen oder der Organisation mit uns abge-sprochen werden, sofern diese Einfluss auf unsere Arbeiten haben könnten.

 

2. Honorar und Fahrgeld

Sämtliche Leistungen werden nach den angefallenen Stunden und den festgelegten Stundensätzen verrechnet. Bei Langzeitprojekten kommen Tagessätze zur Abrechnung. Es ist uns freigestellt, bei Gehaltserhöhungen und Kosten-steigerungen, die Stundensätze / Tagessätze anzugleichen. Normalerweise erfolgt dies nur zum Jahreswechsel. Wir selbst verpflichten uns, von dritter Seite, d.h. insbesondere von Lieferantenseite, keinerlei beeinflussende Vergütung anzunehmen. Die An- und Abfahrtszeiten werden genau wie die Tagesspesen zum festgelegten Satz gesondert ausgewiesen und abgerechnet. Im allgemeinen erfolgen die Fahrten von uns im PKW. Für die Fahrtkosten ist ein bestimmter km-Satz festgelegt. Wenn die Fahrt mit der Bahn durchgeführt wird, bleibt es uns freigestellt, die 1.Klasse und – wenn nötig – auch Schlafwagen zu benutzen. Für größere Entfernungen sind Flugreisen (Business-Class) vorgesehen. Hier werden die direkt anfallenden Kosten verrechnet.

 

3. Durchführung der Beratung, Einsatz von Mitarbeitern

Die Beratung bzw. Leistungen werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Eine Haftung auf den Vertragsgegenstand, nicht auf Folgeschäden, wird – außer bei grob-fahrlässigem Verhalten und des Vorsatzes – von uns nur dann übernommen, wenn wir umfassend über die Einflussgrundlagen informiert wurden, die Ausgangsdaten schriftlich gegeben bekamen und die ausschließliche Überwachungs- und Ausführungsbefugnis hatten. In jedem Fall könnte eine Haftung maximal in der Höhe unserer Leistungen für den speziellen Zweck entstehen und beschränkt sich nur innerhalb des Firmenbereiches auf den z.Z. der Leistungserstellung am Auftrag beteiligten jeweils zuständigen Inhaber. Die Reklamationsfrist bei den Arbeiten, bei denen der Kunde mitarbeitet bzw. die Arbeiten mitverfolgen kann, ist mit der Länge des Zahlungszieles abgelaufen. Zur Erstellung von Software, Parametrisierungen und Schaltungen auf Kundenwunsch gehört im Rahmen des Dienstleistungsauftrages auch das Testen, Fehlerbeseitigung, Nachbesserung und Betreuung während des Lebenszyklus und sollte vom Auftraggeber entsprechend einkalkuliert werden. Der Auftraggeber und wir verpflichten uns gegenseitig, in keiner Form Mitarbeiter des anderen abzuwerben. Bei Verstößen steht dem Geschädigten ein Halbjahresgehalt des betreffenden Mitarbeiters zu.

 

4. Betriebsgeheimnisse, Unterlagen und Veröffentlichungen

Wir verpflichten uns, Betriebsgeheimnisse, spezielle Arbeitsverfahren und Rezepturen, auf deren Geheimhaltung der Auftraggeber durch schriftliche Mitteilung besonderen Wert legt, weder zu veröffentlichen noch anderweitig zu verwenden. Alle von uns und unseren Mitarbeitern erarbeiteten Ergebnisse und Unterlagen, wie EDV-Programme, Zeichnungen, schriftliche Ausarbeitungen, Dokumentationen, graphische Darstellungen usw. sind und bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung dritten Personen in keiner Weise – weder auszugsweise noch geändert – zugänglich gemacht, mündlich genannt oder überlassen werden. Um Abhängigkeiten zu vermeiden wird von J.A. Project Engineering eine Offenlegung vorhandener Schnittstellen garantiert, sofern der Auftraggeber diese zur weiteren Bearbeitung unmittelbar benötigt.

 

5. Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand

Honorarleistungen werden jeweils zum Monatsende in Rechnung gestellt, sonstige Kosten wie z.B.: Lizenzkosten für Software o.ä. jeweils sofort bei Lieferung bzw. nach vertraglicher Vereinbarung vorab. Dieselben sind 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Beanstandungen jeglicher Art müssen 14 Tage nach Rechnungserhalt erfolgt sein. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, die banküblichen Schuldzinsen in Rechnung zu stellen. Nachdem es sich hierbei zum Großteil um verauslagte Gehälter, Spesen und Fahrtkosten handelt, muss auf eine rechtzeitige Begleichung Wert gelegt werden. Gerichtsstand für beide Teile ist Gemünden bzw. das Landgericht Würzburg . Den Vertragsverhältnissen ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde gelegt.

 

6. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen

Abweichungen von den unter 1 – 5 aufgeführten und allen unseren Arbeiten zugrunde gelegten Geschäftsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und sind nur dann rechtsgültig.v